1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Hintergrund: Das EINTRACHT-STADION an der Hamburger Straße, Hamburger Str. 210, 38112 Braunschweig, („EINTRACHT-STADION“) ist als Heimat der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA, Hamburger Straße 210, 38112 Braunschweig („Eintracht Braunschweig“) existenzieller Bestandteil der Identität des Clubs seit 1923. Die Stadiongeschichte ist dabei gezeichnet von baulichen Herausforderungen, sportlichen Tälern und emotionalen Höhen. Jeder Eintracht-Fan hat seine ganz eigene Verbundenheit zum EINTRACHT-STADION. Elementare Bedeutung hat in diesem Zusammenhang der Stadionname „EINTRACHT-STADION“. Eintracht Braunschweig wurden die Nutzungsrechte an den Namensrechten am EINTRACHT-STADION befristet übertragen. Zahlreiche andere Fußballclubs haben die Namensrechte an ihren Stadien inzwischen an den meistbietenden Sponsor vergeben, was üblicherweise zu einer Namensänderung führt. Eintracht Braunschweig möchte dafür sorgen, dass der Name EINTRACHT-STADION bestehen bleiben kann. Eintracht Braunschweig bietet vor diesem Hintergrund seinen Fans, Gönnern und Unterstützern an, durch den Erwerb eines symbolischen Dokuments bei ggf. hinzutretenden weiteren Aufmerksamkeiten (gemeinsam „Namensretterpakete“) zu Namensrettern zu werden.

1.2 Anwendungsbereich: Diese AGB gelten ausschließlich für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Namensretterpaketen nach Maßgabe von Ziffer 2 von Eintracht Braunschweig entsteht.

1.3 Eventim: Für die in Kooperation zwischen Eintracht Braunschweig und dem Dienstleister CTS EVENTIM Sports GmbH angebotenen Namensretterpakete gelten ergänzend zu diesen AGB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Online-Bestellsystem der CTS EVENTIM Sports GmbH, die u.a. auch im Internet unter www.eventimsports.de/ols/eintracht-braunschweig einsehbar sind. Im Fall von Widersprüchen zu diesen AGB haben diese AGB Vorrang.

2. Namensretterpakete

2.1 Pakete: Eintracht Braunschweig bietet verschiedene Namensretterpakete mit unterschiedlichen Inhalten zu unterschiedlichen Preisen an, um das symbolische Ziel des Erhalts des Stadionnamens EINTRACHT-STADION zu verwirklichen. Inhalte und Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von Eintracht Braunschweig, die unter www.stadion.eintracht.com abrufbar ist. Sofern im Buchungsprozess nicht ausdrücklich abweichend ausgewiesen, bezieht sich jedes Namensretterpaket auf die Saisons 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025 („Saisoncharakter“).

2.2 Verträge mit Unternehmern: Ist der Vertragspartner Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, beträgt die Laufzeit pro gebuchtem Namensretterpaket drei (3) Jahre. Die ordentliche Kündigung sowie die Kündigung nach § 627 BGB ist bei diesen Verträgen ausgeschlossen.

2.3 Verträge mit Verbrauchern: Ist der Vertragspartner Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, beträgt die Erstlaufzeit pro gebuchtem Namensretterpaket zwei (2) Jahre („Erstlaufzeit“). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wobei dem Vertragspartner und Eintracht Braunschweig in diesem Fall ein monatliches Kündigungsrecht im Einklang mit § 309 Nr. 9 b) BGB zusteht. Während der Erstlaufzeit ist bei diesen Verträgen die ordentliche Kündigung sowie die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.

2.4 Außerordentliche Kündigung: Unabhängig von der Verbrauchereigenschaft des Vertragspartners bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung für alle Vertragsparteien unberührt.

2.5 Kündigungserklärung des Vertragspartners: Die Kündigung durch den Vertragspartner hat grundsätzlich unter der hierfür auf dem Online-Auftritt von Eintracht Braunschweig (www.stadion.eintracht.com) vorgesehenen Weg zu erfolgen. Alternativ kann die Kündigungserklärung auch über die Kontaktadresse (Ziffer 7) erfolgen.

2.6 Kündigungserklärung von Eintracht Braunschweig: Jede Kündigung seitens Eintracht Braunschweig hat mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen.

2.7 Bezugswege: Namensretterpakete sind grundsätzlich nur bei Eintracht Braunschweig zu beziehen.

2.8 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung eines Namensretterpakets gibt der Vertragspartner durch Auslösung der Bestellung mit dem dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit Eintracht Braunschweig ab. Eintracht Braunschweig bestätigt dem Vertragspartner den Eingang des Vertragsangebots elektronisch. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern der Vertrag zwischen Eintracht Braunschweig und dem Vertragspartner nach Maßgabe dieser AGB kommt erst mit (in der Regel elektronischem) Versand oder Hinterlegung nach Ziffer 4 zustande.

2.9 Stationärer Erwerb: Im Fall des stationären Erwerbs im Fanshop von Eintracht Braunschweig kommt der Vertrag zwischen Eintracht Braunschweig und dem Vertragspartner mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung der Inhalte des jeweiligen Namensretterpakets (Ziffer 4) nach Maßgabe dieser AGB zustande.

2.10 Dankeschön: Eintracht Braunschweig behält sich vor, den Vertragspartner als zusätzliches „Dankeschön“ im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf einer „Wall-of-Fan“ unter Angabe des Namens (weitere Daten werden nicht verwendet) in den Online-Auftritt von Eintracht Braunschweig zu integrieren. Mit Vertragsschluss wird jedoch weder ein Anspruch darauf begründet, als Namensretter genannt zu werden, noch darauf, dass die „Wall-of-Fan“ im Falle von deren Veröffentlichung im Internet für einen bestimmten Zeitraum zum Abruf bereitgehalten bleibt.

3. Bezahlung

3.1 Bezahlung: Buchungen werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse und mit den jeweils ausgewiesenen seitens Eintracht Braunschweig akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet. Zuzüglich zum Paketpreis kann Eintracht Braunschweig dem Vertragspartner für Versandkosten oder anderen Aufwand, der im Interesse des Vertragspartners entstehen, eine angemessene Gebühr in Rechnung stellen.

3.2 Jährlicher Beitrag: Um den Saisoncharakter der Namensretterpakete aufrecht zu erhalten, erfolgt die Bezahlung der Namensretterpakete in jährlichem Turnus pro Saison während der Laufzeit der Namensretterpakete nach den Ziffern 2.2 und 2.3 zu jeweils gleichen Beträgen. Bei der Buchung wird dem Vertragspartner lediglich der Preis des pro Jahr zu entrichtenden Betrags angezeigt. Die Zahlungsverpflichtung für das folgende Jahr entsteht erst mit Beginn der jeweiligen Saison gemäß den in Ziffer 3.3 geregelten Fälligkeitsterminen.

3.3 Fälligkeit: Der auf das erste Vertragsjahr entfallende Betrag ist unmittelbar nach erfolgter Buchung zur Zahlung fällig. Fälligkeitstermin für die darauffolgenden Jahresbeträge ist jeweils der erste Werktag im Monat Juli des jeweiligen Jahres (z.B. 03.07.2023 usw.).

3.4 Keine Rückzahlung: Sollte das gesamte in Ziffer 1.1 dargestellte Projekt von Eintracht Braunschweig aufgrund des Verlusts der Nutzungsrechte in Bezug auf die Namensrechte am EINTRACHT-STADION oder aus anderen aus Sicht von Eintracht Braunschweig zwingenden Gründen beendet werden, werden ausstehende Beträge nicht berechnet. Eine Rückzahlung bereits bezahlter Beträge erfolgt nicht.

3.5 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Vertragspartner Eintracht Braunschweig ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschriften erst nach der Rechnungsstellung und wird spätestens einen Geschäftstag vorher angekündigt. Der Vertragspartner sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch Eintracht Braunschweig verursacht wurde.

3.6 Stornierung: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist Eintracht Braunschweig berechtigt, die Buchung ersatzlos zu streichen. Entstandene Mehrkosten sind vom Vertragspartner zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt Eintracht Braunschweig ausdrücklich vorbehalten.

3.7 Keine Spende: Der Erwerb von Namensretterpaketen ist keine Spende. Eintracht Braunschweig stellt keine Spendenquittung aus.

4. Versand und Hinterlegung

4.1 Versand: Sollte der Vertragspartner den postalischen Versand bestimmter Inhalte des jeweils gebuchten Namensretterpakets wünschen, erfolgt der postalische Versand auf Kosten des Vertragspartners, wobei Eintracht Braunschweig das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Vertragspartners zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO zur Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung beim Versand trägt Eintracht Braunschweig.

4.2 print@home: Jedes Namensretterpaket enthält ein symbolisches Dokument, das dem Vertragspartner grundsätzlich elektronisch im PDF-Format zugesendet wird. Beim elektronischen Versand werden keine Versandgebühren erhoben.

4.3 Hinterlegung: Bestimmte Inhalte von Namensretterpaketen können im Fanshop von Eintracht Braunschweig zur Abholung durch den Vertragspartner hinterlegt werden. Die Abholung ist nur durch den Vertragspartner unter Vorlage eines amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Eintracht Braunschweig kann für die Hinterlegung eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen, da diese im Interesse des Vertragspartners erfolgt

5. Kein Widerrufsrecht; keine Rücknahme

5.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn Eintracht Braunschweig Namensretterpakete über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht des Vertragspartners beim Erwerb eines Namensretterpakets, da die enthaltenen symbolischen Dokumente gemäß Ziffer 6.1 auf den Vertragspartner individualisiert, nämlich unter Integration des Namens des Vertragspartners, ausgegeben werden. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Buchung von Namensretterpaketen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Eintracht Braunschweig bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

5.2 Keine Rücknahme: Die Rücknahme von Namensretterpaketen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Individualisierung und Weitergabe der symbolischen Dokumente

6.1 Rechtsnatur der symbolischen Dokumente: Die im Namensretterpaket enthaltenen symbolischen Dokumente werden auf den Vertragspartner individualisiert ausgegeben und sind nicht übertragbar. Unabhängig von ihrer symbolischen Benennung verbriefen die symbolischen Dokumente kein (Namens-) Recht am EINTRACHT-STADION oder an Eintracht Braunschweig.

6.2 Weitergabeverbot: Jede Weitergabe der im Namensretterpaket enthaltenen symbolischen Dokumente ist untersagt. Namensretter ist ausschließlich der Erwerber des jeweiligen Namensretterpakets.

7. Kontakt

Rückfragen zum Erwerb von Namensretterpaketen können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an Eintracht Braunschweig gerichtet werden:

Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA              Telefon: 0531 / 23 23 00

Hamburger Straße 210                                            Telefax: 0531 / 23 23 030

38112 Braunschweig                                               E-Mail: namensretter@eintracht.com
Internet: www.eintracht.com

Die EU bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Eintracht Braunschweig nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

8.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz von Eintracht Braunschweig (Braunschweig). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist – soweit zulässig – der Sitz der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA vereinbart.

9. Ergänzungen und Änderungen

Eintracht Braunschweig ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Eintracht Braunschweig für den Kunden zumutbar ist.

Sämtliche Änderungen werden dem Vertragspartner schriftlich oder – wenn er sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt Eintracht Braunschweig hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen.

10. Datenschutz

Für Eintracht Braunschweig ist die Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Vertragspartners nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von Eintracht Braunschweig können der unter https://www.eintracht.com/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.

11. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser AGB.

Stand: Mai 2022